WLAN-Captive-Portal, in der Schweiz entwickelt

Rechtskonformität

Wer öffentliches WLAN anbietet, muss dafür auch geradestehen.

Logetic übersetzt Ihre gesetzlichen Pflichten in einfache Einstellungen: Identifikation der Nutzer, Aufbewahrung der Protokolle, Schutz der Personendaten.

Der rechtliche Rahmen

Was das Gesetz von Betreibern öffentlicher WLANs erwartet.

Je nach Tätigkeit und Status können Sie verpflichtet sein, die Nutzer Ihres Internetzugangs zu identifizieren und den Behörden auf Anfrage Angaben zu ihren Verbindungen zu liefern.

Schweiz

BÜPF und nDSG

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und seine Verordnungen regeln die Identifikation der Nutzer und die Herausgabe von Informationen an die Behörden. Das nDSG regelt die Bearbeitung ihrer Personendaten.

  • Identifikation der Nutzer
  • Aufbewahrung der Verbindungsdaten
  • Herausgabe von Informationen auf Anfrage
  • Daten auf das Nötige beschränkt und geschützt

Europäische Union

DSGVO und nationales Recht

Die DSGVO regelt die Bearbeitung der Nutzerdaten, und jedes Land legt eigene Regeln für die Aufbewahrung von Verbindungsdaten fest. Logetic passt sich den Anforderungen des jeweiligen Einsatzlandes an.

  • Klare Information der Nutzer
  • Einstellbare Aufbewahrungsfristen
  • Einfache Auskunfts- und Löschrechte
  • Sicherheit der gespeicherten Daten

Transparenz

Was gespeichert wird, wie lange, und wer darauf zugreift.

Logetic erfasst nur die Informationen, die zur Identifikation einer Verbindung nötig sind. Nicht mehr.

DatenBeispielWozu sie dienen
Kennung des NutzersE-Mail, Handynummer oder ZugangscodeDie verbundene Person identifizieren
Beginn und Ende der SitzungDatum und Uhrzeit, mit ZeitstempelWissen, wann die Verbindung stattfand
Technische AdressenZugewiesene IP-Adresse, MAC-Adresse des GerätsEine Verbindung einem Gerät zuordnen
Annahme der BedingungenDatum und Version der akzeptierten BedingungenNachweisen, dass der Nutzer informiert wurde

Wie lange?

Die Aufbewahrungsdauer wird gemäss den für Ihren Betrieb geltenden Pflichten eingestellt. Danach werden die Daten automatisch gelöscht.

Wer hat Zugriff?

Nur von Ihnen berechtigte Administratoren sehen die Protokolle. Sie werden den Behörden nur auf Anfrage herausgegeben.

Wo sind sie?

Mit der Appliance bleiben die Protokolle in Ihren Räumlichkeiten, versiegelt archiviert, um ihre Integrität zu gewährleisten.

Bei einer behördlichen Anfrage

Eine Anfrage der Behörden? Sie sind bereit.

  1. Die Anfrage trifft einSie nennt den Zeitraum und meist die IP-Adresse oder Uhrzeit der gesuchten Verbindung.
  2. Sie durchsuchen die ProtokolleIn der Konsole finden Sie die entsprechende Sitzung mit wenigen Klicks.
  3. Sie übermitteln den AuszugSie exportieren nur die verlangten Informationen, nicht mehr.

Diese Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Ihre Pflichten hängen von Ihrem Status und Ihrer Tätigkeit ab: Im Zweifelsfall wenden Sie sich an eine Fachperson.

Klären Sie Ihre Pflichten.

Wir zeigen Ihnen, wie Logetic in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommt, und Ihr Vertriebspartner begleitet Sie bei der Einführung.